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NUTZUNGSBESTIMMUNGEN

(Stand 24. April 2018)

der Junith Digital Agency GmbH (Anbieter) für die Nutzung der mobilen Applikation „Leadhound“. Für die Nutzung der App gelten im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Anbieter die folgenden Nutzungsbedingungen. Die Nutzung der App ist nur zulässig, wenn der Kunde diese Nutzungsbedingungen akzeptiert.

 

1. Präambel

Der Anbieter bietet seinen Kunden unter itunes.apple.com/de/app/leadhound/id1083406634&mt=8 im Apple App Store eine kostenlose mobile App (nachfolgend „Leadhound“ genannt). Zur individuellen Nutzung,  erhält der Kunde Zugang zum Backend, Konfigurationsmanager sowie kundenspezifischen Datenbank zur Nutzung des Computerprogramms LeadHound App (Programm) mit Zugangskeys LeadHound Business, wenn er kostenpflichtige Lizenzen „Business“ erwirbt. Die Lizenzen umfassen das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht, das Programm zu den nachstehenden Bedingungen zu nutzen (entgeltliche Nutzung auf beschränkte Zeit).
 

2. Installation von LeadHound

Die Installation von Leadhound erfolgt durch Download des jeweils aktuellen Releases im Apple App Store auf das iPad oder iPhone über das Internet. Leadhound ist danach sofort einsatzfähig. Der Zugang zum Backend, Konfigurationsmanager sowie kundenspezifischen Datenbank und deren Export steht jedoch erst nach erfolgreicher Aktivierung des Zugangskeys zur Verfügung. Zur Installation der LeadHound app wird ein Apple App Store Account benötigt.
 

3. Lieferung/Bereitstellung/Einsatzbedingungen/Schulungen

(1) Das Programm wurde für den Einsatz auf bestimmten Datenverarbeitungsanlagen (iPhone und/oder iPad) und für das Zusammenwirken mit bestimmten anderen Programmen via individueller Schnittstellen entwickelt. Bei der bestimmten Datenverarbeitungseinheit des Kunden müssen zwingende Systemvoraussetzungen vorliegen. Diese sind: iPad oder iPhone mit mind. iOS 8.x oder neuer sowie mind. einem Tabellenkalkulationsprogramm, das die Formate XLSX sowie CSV interpretieren kann.

(2) Das Programm wird dem Kunden durch Aufspielen auf der von ihm bezeichneten bestimmten Datenverarbeitungseinheiten (iPad und/oder iPhone) installiert oder vom Kunden selbst installiert. 
 
(3) Geht der das Programm zur Nutzung aller Programmbestandteile betreffende Zugang während der Übertragung unter oder wird nach Empfang beim Kunden versehentlich gelöscht, liefert der Anbieter Ersatz. Alle zuvor versandten Zugänge werden daraufhin gesperrt.

(4) Die Liefer-/Bereitstellungszeit der Zugänge erfolgt innerhalb von 24 h nach Auftragsbestätigung.

(5) Überschreitet der Anbieter aus von ihm zu vertretenden Gründen die vereinbarte Liefer-/Bereitstellungszeit um mehr als 72 h, hat der Anbieter für jeden weiteren Verzugstag den auf diesen Tag entfallenden Anteil der Gebühr zu entrichten, die dem Kunden gemäß § 6 für das vom Verzug betroffene Programm in Rechnung gestellt wird. Der in Satz 1 genannte pauschalierte Schadensersatz ist nicht zu zahlen, wenn der Anbieter nachweist, dass kein oder nur ein geringer Schaden entstanden ist.

(6) Anpassungen an neue Rahmenbedingungen, z. B. neue Versionen von iOS und/oder neue Versionen von iPad bzw. iPhone, werden dem Kunden in einem angemessenen Zeitraum nach ihrer Verfügbarkeit, im Rahmen Programmpflege durch Veröffentlichung eines neuen Releases zur Verfügung gestellt. Macht er von dem Angebot Gebrauch, erfolgt die Lieferung in der in Abs. (1) angegebenen Weise. Abs. (2) gilt entsprechend. 

(7) ln der telefonischen Schulung wird das Programm gemeinsam mit den Mitarbeitern besprochen und anhand von Fallstudien erklärt. Fragen der Mitarbeiter werden telefonisch beantwortet und die ersten Bedienungsprozesse mit LeadHound geübt, sowie Erfahrungen weitergegeben.

(8) Zusammen mit dem/den bereits eingearbeiteten Meinungsführern werden Fallstudien erarbeitet und diese den weiteren Mitarbeitern präsentiert. Optimal ist es, wenn vor der Schulung die Prozesse des Kunden im Hinblick auf die Verarbeitung von Leads abzubilden und in einem Handbuch festzulegen, sodass LeadHound effizient integriert werden kann.
 

4. Nutzungsumfang 

(1) Der Kunde ist berechtigt, das überlassene Programm ausschließlich auf den iPads und/oder iPhones, die er als „Bestimmte Datenverarbeitungseinheiten“ bezeichnet hat, zu nutzen.

(2) „Nutzen“ im Sinne dieses Vertrags ist jedes dauerhafte oder vorübergehende ganze oder teilweise Vervielfältigen (Kopieren) durch Laden, Anzeigen, Ablaufen, Übertragen (Exportieren von erfassten Datenbestände) oder Speichern des Programms zum Zwecke seiner Ausführung und der Verarbeitung der darin enthaltenen Datenbestände in den Bestimmten Datenverarbeitungseinheiten (iPad und/oder iPhone). Für Geräte, die an die Bestimmte Datenverarbeitungseinheit angeschlossen sind (z. B. Ein- und Ausgabegeräte), ist die Berechtigung zur Nutzung auf die Speicherung und Anzeige beschränkt. Zur Nutzung gehört auch die Ausführung der genannten Handlungen zum Zwecke der Beobachtung und Untersuchung. Außerhalb des Vertragszwecks darf das vertragsgegenständliche Programm nicht als Ganzes kopiert werden, sondern nur die darin enthaltenen Datenbestände.

(3) ln allen anderen Fällen erfordert die Nutzung des Programms auf einer anderen als der bezeichneten Bestimmten Datenverarbeitungseinheit die schriftliche Zustimmung des Anbieters.

(4) Zur vertragsgemäßen Nutzung gehört die Herstellung von Sicherungskopien der im Programm enthaltenen Datenbestände. Im Falle einer Beschädigung des gelieferten Programms beim Laden oder während des Betriebs, erhält der Kunde auf Anforderung kurzfristig eine Ersatzkopie, die direkt auf der Bestimmten Datenverarbeitungseinheit (iPad und/oder iPhone) installiert werden kann, sofern die Beschädigung nicht innerhalb von 24 Stunden an Werktagen und 48 Stunden an Wochenenden behoben werden kann. Die Datenverarbeitungseinheit (iPad und/oder iPhone) wird nicht vom Anbieter gestellt.

(5) Der Kunde ist berechtigt, das überlassene Programm mit anderen Computerprogrammen nach Absprache mit dem Anbieter zu verbinden. Schnittstellen werden auf Anfrage und Angebot installiert und eingerichtet. Eine Rückübersetzung (Dekompilierung) des Programmcodes in eine andere Darstellungsform ist untersagt.

(6) Der Kunde ist nicht berechtigt, die hierin genannten Rechte auf Dritte zu übertragen oder Dritten entsprechende Nutzungsrechte einzuräumen.
 

5. Schutz des Programms  

(1) Unbeschadet der unter 1. und 2. eingeräumten Nutzungsrechte behält der Anbieter alle Rechte am Programm einschließlich aller vom Kunden hergestellten Kopien oder Teilkopien desselben. Das Eigentum des Kunden an maschinenlesbaren Aufzeichnungsträgern, Datenspeichern und Datenverarbeitungsgeräten wird hiervon nicht berührt.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, die im Programm enthaltenen Schutzvermerke, wie Copyright- Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert beizubehalten sowie in alle vom Kunden hergestellten vollständigen oder teilweisen Kopien von maschinenlesbaren Programmen in unveränderter Form zu übernehmen.

(3) Der Kunde wird über die von ihm vertragsgemäß hergestellten Kopien oder Teilkopien von maschinenlesbaren Programmen Buch führen und sie an einem sicheren Ort aufbewahren sowie auf Anfrage hierüber Auskunft erteilen.


(4) Der Kunde verpflichtet sich, das Programm ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Anbieters weder im Original noch in Form von vollständigen oder teilweisen Kopien Dritten zugänglich zu machen. Dies gilt auch für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Veräußerung oder Auflösung des Unternehmens des Kunden. Als Dritte gelten nicht Arbeitnehmer des Kunden oder andere Personen, solange sie sich zur vertragsgemäßen Nutzung des Programms für den Kunden bei diesem aufhalten.

(5) Der Kunde wird vor der Vernichtung, dem Verkauf oder der sonstigen Weitergabe von maschinenlesbaren Aufzeichnungsträgern Daten speichern oder Datenverarbeitungsgeräten darin gespeichertes Programm vollständig löschen.

(6) Der Kunde hat das Recht, eine ihm überlassene Neuauflage des Programms vertragsgemäß zu nutzen oder auf eine solche Nutzung zu verzichten. Entschließt er sich zu einer Nutzung, wird der Anbieter das Programm durch Aufspielen auf die Bestimmte Datenverarbeitungseinheit aktualisieren.
 

6. Vergütung/Verzug

(1) Der Kunde zahlt für die Überlassung, Wartung und Aktivierung der Zugangsdaten eine monatliche Grundmiete wie folgt:

LeadHound Business 2.990,00 €

(2) In der jährlichen Gebühr sind die Entwicklungen und die Arbeitsleistungen zur Programmierung und Installation der Bugfixes sowie den Updates in den frei geschalteten Bereichen enthalten. Diese Bugfixes und Updates werden nach der Fertigstellung vom Anbieter als Release in den Apple App Store gestellt. Kunden mit einem aktivierten Zugang werden hierüber vom Apple App Store informiert und gebeten, das Programm zu aktualisieren.


(3) In den Gebühren nicht enthalten sind die Behebung von technischen Problemen mit LeadHound, die auf Anwenderfehlern beruhen. Weiter sind nicht enthalten die Abwicklung von Anwenderfragen im Zusammenhang mit dem Programm, welche die telefonische Schulung sowie die vorhandenen FAQ und Tutorials übersteigen. Für Anwenderfragen steht die Webseite www.leadhound.de, die Hotline +49 731 552 141 90 des Anbieters oder E-Mail-Support unter leadhound@junith.de zur Seite.

(4) Für individuelle kundenspezifische Erweiterungen des Programms (Featurewünsche) sowie für Installationen auf iPhone und/oder iPad durch den Anbieter, Nachschulungen und/oder weitere Dienstleistungen wie z. B. Branding, Fragebogenerstellung werden gesondert festzulegende Zusatzkosten als Einmalkosten auf Basis der aktuellen Preisliste und Stundensätze fällig. Die Einmalkosten sind sofort fällig. Für Teilperioden werden die Kosten anteilig auf der Basis der angefallenen Stunden in Rechnung gestellt.

(5) Laufende Kosten werden jeweils am Beginn der vereinbarten Berechnungsperioden (jährlich) fällig und variieren je nach Benutzeranzahl des Kunden. Alle Kosten sind innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Umsatzsteuer wird gesondert berechnet.

(6) Im Falle von Zahlungsverzug des Kunden wird der Anbieter gesetzliche Verzugszinsen verlangen in Höhe von 9 % über dem jeweils von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen aktuellen Basiszinssatz p. a. Falls dem Anbieter nachweislich ein darüber hinaus gehender Verzugsschaden entstanden ist, kann dieser ebenfalls geltend gemacht werden.
 

7. Sach- und Rechtsmängelhaftung

(1) Technische Daten, Spezifikationen und Leistungsangaben in öffentlichen Äußerungen, insbesondere in Werbemitteln sind keine Beschaffenheitsangaben. Die Funktionalität der Software richtet sich nach der Leistungsbeschreibung von LeadHound (www.leadhound.de). Der Anbieter macht für das von ihm angebotene Programm eine auf dem jeweils neuesten Stand gehaltene Leistungsbeschreibung verfügbar, die die bestimmungsgemäße Benutzung und die Einsatzbedingungen des Programms angibt. Sie muss sich für die nach diesen Nutzungsbedingungen vorausgesetzten Verwendung eignen und ansonsten eine Beschaffenheit aufweisen, die bei Software der gleichen Art üblich ist.

(2) Bei einer Benutzung des Programms ohne Einhaltung der Einsatzbedingungen (3. Abs. 1) entfällt die Verpflichtung zur Gewährleistung. Der Anbieter wird sich in einem solchen Fall in einem angemessenen Umfang bemühen, Fehler zu beheben. In diesem Fall ist die Fehlerbehebung kostenpflichtig. 

(3) Die verschuldensunabhängige Schadenersatzhaftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, ist ausgeschlossen.

(4) Der Kunde wird den Anbieter bei der Mangelfeststellung und –beseitigung unterstützen und unverzüglich Einsicht in die Unterlagen gewähren, aus denen sich die näheren Umstände des Auftretens des Mangels ergeben.
 

8. Haftungsausschluss

(1) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von vertragswesentlichen Pflichten, durch deren Verletzung die Durchführung des Vertrags gefährdet wird, beschränkt sich unsere Haftung sowie die unserer Erfüllungsgehilfen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.

(2) Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung von nicht vertragswesentlichen Pflichten, durch deren Verletzungen die Durchführung des Vertrages nicht gefährdet wird, haften wir sowie unsere Erfüllungsgehilfen nicht.

(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

(4) Der Anbieter schuldet die branchenübliche Sorgfalt. Bei der Feststellung, ob den Anbieter ein Verschulden trifft, ist zu berücksichtigten, dass Software technisch nicht fehlerfrei erstellt werden kann. 

(5) Für den Verlust von Daten und deren Wiederherstellung haftet der Anbieter nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen (Vorgaben zum regelmäßigen Export erfasster Datenbestände) seitens des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre. 
 

9. Kundendienst (Service)

(1) Der Anbieter richtet zur Fehlerbeseitigung einen zentralen Kundendienst (Service) ein.
Voraussetzung dafür ist der Einsatz einer gültigen Fassung des Programms sowie die
Bereitstellung von Fehlerunterlagen durch den Kunden. Der Kundendienst unterliegt den
Bestimmungen von 3. „Einsatzbedingungen“.

(2) Dem Kunden obliegt die Erstellung der Fehlerunterlagen gemäß diesbezüglicher Angaben in der Anwendungsdokumentation. Nach Eingang der Fehlerunterlagen beim Anbieter erfolgt der zentrale Kundendienst telefonisch oder durch Übersendung von Informationen oder Überlassung von Unterlagen, wie Angaben zur Fehlerbeseitigung oder -umgehung oder berichtigte Programmteile. Die Fehlerbehebung erfolgt über eine Onlineverbindung (Internet), durch Veröffentlichung eines neuen Releases im Apple App Store. Der Kunde garantiert, dass er alles Erforderliche veranlasst, um einen Zugriff zu ermöglichen (z. B. Zugriff der Bestimmten Geräte auf Apple App Store etc.).

(3) Kundendienste, wie Ausbildung von Mitarbeitern des Kunden, Anpassungen der Programme an die besonderen Bedingungen des Kunden oder andere Programmierleistungen, erfordern den Abschluss eines dafür vorgesehenen besonderen Vertrags. 

(4) Kundendienste, die auf einer nicht vertragsgemäßen Nutzung des Programms erfolgen, sind kostenpflichtig, die Kosten richten sich nach den gültigen Stundensätzen. 
 

10. Schutzrechtsverletzungen

(1) Der Anbieter stellt den Kunden auf eigene Kosten von allen Ansprüchen Dritter aus vom Anbieter zu vertretenden Schutzrechtsverletzungen frei. Der Kunde wird den Anbieter unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche Dritter informieren. Informiert er den Anbieter nicht unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche, erlischt dieser Freistellungsanspruch. 

(2) Im Falle von Schutzrechtsverletzungen darf der Anbieter – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche des Kunden – nach eigener Wahl und auf eigene Kosten hinsichtlich der betroffenen Leistung 
a) nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Änderungen vornehmen, die unter Wahrung von dessen Interessen gewährleisten, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt oder
b) für den Kunden die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben.
 

11. Vertragslaufzeit, Kündigung, Rückgabe und Löschung des Programms

(1) Die Überlassung der Lizenz(en) erfolgt zunächst für eine feste Laufzeit von 12 Monaten. Sie verlängert sich automatisch um 12 Monate, wenn nicht 3 Monate vor Ablauf des Vertrages schriftlich gekündigt wird. 

(2) Die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 

(3) Mit Wirksamwerden einer Kündigung, unabhängig von deren Zeitpunkt und Grund, erlischt der Zugang zum Ablauf des Vertrages. Hierdurch steht der Zugang zum Backend, Konfigurationsmanager sowie kundenspezifischen Datenbank nach Ablauf nicht mehr zur Verfügung. Der Kunde ist hierbei verpflichtet, vor Ablauf des Vertrages in einer geeigneten Art und Weise Sicherungskopien aller Datenbestände nach 4. Abs. 4 zu erstellen. 

(4) Der Kunde ist verpflichtet, das Original sowie alle Kopien und Teilkopien des Programms an den Anbieter zurückzugeben. Dies gilt auch für geänderte oder korrigierte Fassungen des Programms. Ist ein Programm auf maschinenlesbaren Aufzeichnungsträgern des Kunden aufgezeichnet, tritt an Stelle der Rückgabe das vollständige Löschen der Aufzeichnung.

(5) Verträge, die über den Apple App Store oder über andere Dienstleister erworben wurden, müssen nach den jeweils gültigen Bedingungen des jeweiligen Dienstleisters gekündigt werden. Die genaue Vorgehensweise ist auf der Webseite des Apple App Stores oder des jeweils anderen Dienstleisters beschrieben.

 

12. Änderung der Nutzungsbedingungen

Frühestens 12 Monaten nach Vertragsbeginn kann der Anbieter eine Änderung der laufenden Service-Gebühren und der Berechnungsperioden vornehmen. Der Kunde wird hierüber drei Monate im Voraus schriftlich benachrichtigt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als anerkannt.
 

13. Verjährung, Nebenabreden, Salvatorische Klausel

(1) Ansprüche aufgrund einer Verletzung von Bestimmungen nach 4. „Nutzungsumfang“ und 5. „Schutz des Programms“ verjähren sechs Jahre nach ihrer Entstehung, alle anderen Ansprüche aus diesem Vertrag drei Jahre nach ihrer Entstehung, sofern nicht kürzere gesetzliche Verjährungsfirsten gelten.

(2) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.

(3) Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Ulm.

(4) Sollten Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Vielmehr gilt an Stelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des ursprünglichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.