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Verarbeitung Ihrer Leads nach der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

LeadHound verarbeitet seit Anfang an Ihre Daten nach dem BDSG und wird ebenfalls konform zur Datenschutzgrundverordnung sein, welche am 25. Mai 2018 in ganz Europa in Kraft tritt.

Die Datensicherheit war für uns von Anfang an ein wichtiges Anliegen. Daher haben wir den Weg gewählt, dass wir die erfassten Leads direkt auf Ihrem Endgerät verarbeiten und digitalisieren. 
Die Daten werden nicht in eine Cloud oder gar auf einem fremden Server gespielt und dort digitalisiert und anschließend wieder auf Ihr Endgerät übertragen.

Dieses Vorgehen hätte zur Folge, dass Sie von Ihrem erfassten Kontakt eine Einwilligung einholen müssten, dass Sie dessen Daten auf fremden Systemen oder gar in fremde Länder übertragen und dort verarbeitet werden.
Nach der aktuellen Fassung des Bundesdatenschutzgesetzes sowie nach der neuen Datenschutzgrundverordnung ist dieses Vorgehen ohne eine schriftliche Einwilligung nicht zulässig und kann bereits heute mit empfindlichen Bußgeldern geandet werden.
LeadHound versendet E-Mails auch nur direkt von Ihrem Endgerät über die vorhandenen Schnittstellen an Ihre Systemlandschaft.

 

Schriftliche Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten.

Ein weiterer Vorteil den Ihnen LeadHound im Zuge der neuen Datenschutzgrundverordnung bietet ist, dass Sie über die Unterschriftenfunktion direkt auf der Messe von Ihrem Lead eine schriftliche Einwilligung zur Verarbeitung seiner Daten für bestimmte Zwecke einholen können. LeadHound bietet in Kombination mit dem Apple-Stift oder einem beliebigen Stift die Möglichkeit, dass Ihr Messekontakt den Fragebogen und die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten bereits auf der Messe unterschreiben kann. Die digitale Unterschrift wird mit den digitalisierten Kontakt abgespeichert oder an Ihre Systemlandschaft übertragen. Somit haben Sie von Anfang an eine sauber dokumentierte Einwilligung wie es der Gesetzgeber fordert.